Streng vertraulich · Need-to-know · Schweizer Sorgfalt

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Vertragsgrundlage für Mandate von RiskTrace, Informationsbeschaffung, Analyse und Berichterstattung für Anwälte, Verwaltungsräte und Unternehmen in der Schweiz.

    Stand: August 2026

    Geltungsbereich und Vertragsschluss

    Diese Bedingungen gelten für alle Mandate, sofern im schriftlichen Mandatsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

    1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

    Ein Mandat entsteht erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch RiskTrace. Anfragen über Formular, E-Mail oder Messenger sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Mandatsannahme.

    2. Leistungsgegenstand

    RiskTrace erbringt Recherche-, Analyse- und Berichtsleistungen aus offen zugänglichen und rechtmässig erschlossenen Quellen sowie aus zulässigen Befragungen. Geschuldet ist eine sorgfältige Bearbeitung nach Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR), nicht ein bestimmtes Ergebnis.

    3. Mitwirkung der Auftraggeberin

    Die Auftraggeberin stellt vollständige, wahrheitsgemässe Angaben zum Sachverhalt und zum berechtigten Interesse bereit. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Mandats führen; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

    4. Rechtliche Grenzen und Ablehnung von Mandaten

    RiskTrace arbeitet ausschliesslich innerhalb des schweizerischen Rechts und des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts. Mandate ohne berechtigtes Interesse, mit unzulässiger Zielsetzung oder in Interessenkonflikt werden abgelehnt oder jederzeit beendet.

    5. Honorar, Budget und Auslagen

    Abgerechnet wird nach Stundenaufwand oder Pauschale gemäss Mandatsvertrag. Vor Mandatsbeginn wird ein Budgetrahmen schriftlich vereinbart; eine Überschreitung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe. Auslagen (Register, Reisen, Partner im Ausland) werden zusätzlich verrechnet.

    6. Zahlungsbedingungen

    Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne Abzug zahlbar. RiskTrace kann einen Kostenvorschuss verlangen und die Arbeiten bis zu dessen Eingang zurückstellen. Bei Verzug gilt ein Verzugszins von 5 % p. a.

    7. Vertraulichkeit und Datenschutz

    Sämtliche Mandatsinformationen werden streng vertraulich und nach dem Need-to-know-Prinzip behandelt. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem revidierten DSG; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

    8. Berichte und Nutzungsrechte

    Berichte sind ausschliesslich für die Auftraggeberin und den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder auszugsweise Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RiskTrace.

    9. Haftung

    RiskTrace haftet für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen; im Übrigen ist sie auf das für das Mandat vereinbarte Honorar beschränkt.

    10. Beizug Dritter

    RiskTrace kann geprüfte Korrespondenten und Fachpersonen im In- und Ausland beiziehen. Diese werden auf dieselben Vertraulichkeitsstandards verpflichtet.

    11. Beendigung

    Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen und getätigte Auslagen sind zu vergüten.

    12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Zuständigkeiten.

    Ergänzend gelten: Datenschutzerklärung · Impressum · Leistungsübersicht