1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Ein Mandat entsteht erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch RiskTrace. Anfragen über Formular, E-Mail oder Messenger sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Mandatsannahme.
Vertragsgrundlage für Mandate von RiskTrace, Informationsbeschaffung, Analyse und Berichterstattung für Anwälte, Verwaltungsräte und Unternehmen in der Schweiz.
Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Mandate, sofern im schriftlichen Mandatsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Ein Mandat entsteht erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch RiskTrace. Anfragen über Formular, E-Mail oder Messenger sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Mandatsannahme.
RiskTrace erbringt Recherche-, Analyse- und Berichtsleistungen aus offen zugänglichen und rechtmässig erschlossenen Quellen sowie aus zulässigen Befragungen. Geschuldet ist eine sorgfältige Bearbeitung nach Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR), nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Die Auftraggeberin stellt vollständige, wahrheitsgemässe Angaben zum Sachverhalt und zum berechtigten Interesse bereit. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Mandats führen; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
RiskTrace arbeitet ausschliesslich innerhalb des schweizerischen Rechts und des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts. Mandate ohne berechtigtes Interesse, mit unzulässiger Zielsetzung oder in Interessenkonflikt werden abgelehnt oder jederzeit beendet.
Abgerechnet wird nach Stundenaufwand oder Pauschale gemäss Mandatsvertrag. Vor Mandatsbeginn wird ein Budgetrahmen schriftlich vereinbart; eine Überschreitung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe. Auslagen (Register, Reisen, Partner im Ausland) werden zusätzlich verrechnet.
Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne Abzug zahlbar. RiskTrace kann einen Kostenvorschuss verlangen und die Arbeiten bis zu dessen Eingang zurückstellen. Bei Verzug gilt ein Verzugszins von 5 % p. a.
Sämtliche Mandatsinformationen werden streng vertraulich und nach dem Need-to-know-Prinzip behandelt. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem revidierten DSG; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
Berichte sind ausschliesslich für die Auftraggeberin und den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder auszugsweise Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RiskTrace.
RiskTrace haftet für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen; im Übrigen ist sie auf das für das Mandat vereinbarte Honorar beschränkt.
RiskTrace kann geprüfte Korrespondenten und Fachpersonen im In- und Ausland beiziehen. Diese werden auf dieselben Vertraulichkeitsstandards verpflichtet.
Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen und getätigte Auslagen sind zu vergüten.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Zuständigkeiten.
Ergänzend gelten: Datenschutzerklärung · Impressum · Leistungsübersicht
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